Die Anmelde- und Interviewgebühren sind einmalig zu leistende Beiträge und werden bei Nicht-Aufnahme eines Bewerbers / einer Bewerberin nicht zurückerstattet.
Die Semestereinschreibung und Prüfungsanmeldung erfolgt zweimal jährlich, jeweils am 15. August für das Wintersemester respektive am 28. Februar für das Sommersemester.
Die Semestereinschreibung sowie die Anmeldung zum Examen sind nur rechtskräftig, wenn dem Institut bis zum Anmeldetermin die Prüfungsanmeldung sowie die Seminar-Einschreibekarte vorliegt und die Semester- sowie Examensgebühren bezahlt sind.
Prüfungsgebühren werden einzeln pro geprüftes Fach fällig. Die aktuellen Gebühren sind auf der Website des Instituts aufgeführt.
Zieht sich jemand nach dem Anmeldetermin von den Prüfungen zurück, verfällt die gesamte einbezahlte Examensgebühr. Bei einem Rückzug von den Prüfungen vor dem Anmeldetermin, besteht für die Studierenden die Möglichkeit, die Examensgebühr auf das folgende Semester überschreiben zu lassen.
Das Wiederholen einer Prüfung wird mit CHF 500.00 für die Fallprüfung, CHF 400.00 für die Diplomprüfung und CHF 300.00 für die Vorprüfungen verrechnet.
Prüfungsänderungen und Verschiebungen sind nur gegen ein Entgelt von CHF 100.00 pro Prüfung möglich.
Erfolgt nach dem Anmeldetermin ein Urlaubsgesuch oder die Mitteilung über die Beendigung des Studiums, so wird die volle Semestergebühr geschuldet.
Sofern Studierende ihre Semestereinschreibung vor dem Anmeldetermin zurückziehen oder das Studium abbrechen, haben sie ein Anrecht auf die Rückerstattung der bezahlten Gebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00.
Sämtliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Die Überweisung sämtlicher Gebühren erfolgt via Banküberweisung oder elektronischer Zahlung.
Die Anmeldung zu allen Sonderveranstaltungen muss schriftlich erfolgen.
Die Annullierung einer Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Bei Abmeldung werden folgende Gebühren zurückerstattet
· Bei Annullierung bis drei Wochen vor Kursbeginn: Rückerstattung 50%.
· Bei späterer Annullierung: keine Rückerstattung.
· Bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses: Rückerstattung 100% abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00.
· Ab erstem Kurstag: keine Rückerstattung.
· Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 in Rechnung gestellt.
· Trifft die Abmeldung später als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung ein oder bei Nichterscheinen verrechnen wir den ganzen Betrag.
· Ab erstem Kurstag: keine Rückerstattung.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Das C.G. Jung-Institut Zürich, Küsnacht, übernimmt keine Haftung für Schaden, Unfälle oder Verletzungen.
Sämtliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Die Überweisung sämtlicher Gebühren erfolgt via Banküberweisung oder elektronischer Zahlung.
Wenn die Rechnungen für vergangene Semester oder offene Raten zu Beginn des neuen Semesters nicht bezahlt sind, kann der Anbieter die Teilnehmenden vom Kurs ausschließen. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet und der ausstehende Betrag bleibt fällig. Sollte es zu unangemessenem Verhalten kommen oder zu schwerwiegenden Verstößen gegen die Richtlinien des C.G. Jung-Instituts, behält sich das C.G. Jung-Institut das Recht vor, die Teilnehmenden ebenfalls vom Kurs auszuschließen.
Diese Vereinbarung untersteht materiellem Schweizer Recht. Für allfällige aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreitigkeiten ist Meilen, Zürich Gerichtsstand.
August 2024 / www.junginstitut.ch