Gruppensupervisionen sind DiplomkandidatInnen vorbehalten. Die Platzzahl ist beschränkt.
Studierende mit Immatrikulation im kombinierten Programm C sind für Supervisionen in beiden Programmen („E“ Erwachsene und „K“ Kinder) zugelassen.
Die Administration der Gruppensupervisionen liegt in der Verantwortung der SupervisorInnen.